Versicherungen
Die meiste Ferien werden normalerweise Wochen oder sogar Monate im Voraus reserviert und bezahlt. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können. Deswegen empfehlen wir Ihnen eine gute Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Außerdem raten wir Ihnen zu prüfen, ob Sie eine Unfall- und/oder Reisegepäckversicherung abschließen wollen oder müssen.
Reiserücktrittsversicherung
Sie haben einen tollen Urlaub gebucht, dann darf eine Reiserücktrittsversicherung nicht fehlen! Es kann sein, dass Ihr gebuchter Urlaub nicht stattfinden kann oder dass Sie z. B. wegen einer schweren Krankheit mitten im Urlaub nach Hause fahren müssen. Diese Reiserücktrittsversicherung gilt nicht nur vor der Abreise, sondern auch während Ihres Urlaubs.
Es ist mehr versichert als Sie denken
Wussten Sie, dass eine Reiserücktrittsversicherung auch im Falle einer Schwangerschaft, eines neuen Jobs oder einer Scheidung greift? Viele Leute erwarten, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur bei Krankheit oder Tod gilt.
Wichtig!
Für eine optimale Deckung durch ihre Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, dass Sie diese innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Reisebuchung abschließen.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie Ihre Reise stornieren müssen, erstattet Ihre Versicherung die Stornogebühr (siehe unsere Reisebedingungen), wenn der Grund für die Stornierung von Ihrer Versicherung gedeckt ist.
Prämie der Reiserücktrittsversicherung
5,5 % des Reisepreises (zzgl. 21 % Versicherungssteuer)
Police Gebühr 3,50 € (Abschlusskosten der Versicherungspolice).
Herunterladen die Versicherungsbedingungen.
Fahrradversicherung (im Fahrradmietpreis enthalten)
(nicht auf allen unseren Reisen. Sie finden diese Information auf die Tour-Seite unter 'Mietrad')
Cycletours bietet Ihnen ein gutes Fahrrad, das an Ihre Körpergröße angepasst ist. Als Reiseteilnehmer sind Sie für das Ihnen zur Verfügung gestellte Fahrrad verantwortlich. Sie haften für Beschädigung und Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht an Bord ist. Die Versicherung bietet Deckung bei Sachschäden am Rad sowie Fahrraddiebstahl. Die Deckung verliert ihre Gültigkeit bei mangelhaftem Maßnahmen zur Diebstahlsverhütung. Unter nachlässige Maßnahmen fällt u.a. das Unbeaufsichtigte Abstellen des Rades. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Schlüssel zurückzubringen, ist die Versicherung ungültig, und werden Sie den Wiederbeschaffungswert für das Fahrrad zahlen müssen (Hybridrad ca. € 600,-/ Elektrorad ca. € 2000,- wert). Wenn Sie ohne Reiseleitung radeln und Sie dann unterwegs ihr Rad abstellen möchten, so sind Sie verpflichtet es auf einem bewachten Fahrrad abstellplatz (wie es diese in den Niederlanden z.B. an allen Bahnhöfen gibt) unterzubringen; merke wohl: auch hier muß das Rad angeschlossen sein. Am Abend und in der Nacht muß das Rad an Bord (oder in der Nähe) Ihres Hotelschiffes abgestellt werden. Ihr Reiseleiter wird alle Räder anschließen.